Ihr Glücksfeger · Hilmar Glück · Schornsteinfegermeister · Henstedt-Ulzburg · Norderstedt

Energieausweise

Seit dem 01. Januar 2009 ist es Pflicht, bei Besitztumsveränderungen (Verkauf oder Neuvermietung) einen Energieausweis vorzulegen. Je nach Baujahr des Gebäudes ist ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis vorgesehen. Beim Verbrauchsausweis werden die Verbräuche der letzten drei Jahre herangezogen und mit der Gebäudegröße und Klimadaten in Relation gesetzt. Beim Bedarfsausweis wird der tatsächliche Wand-, Decken und Bodenaufbau aufgenommen und der Energiebedarf ermittelt, um das Haus zu beheizen.
Der Verbrauchsausweis spiegelt daher das Nutzerverhalten wider, während der Bedarfsausweis einen Blick auf die Substanz ermöglicht.
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